Gefahr von noch höherem Druck auf Eltern, die sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden

Caritasverband, SkF und der BV Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie wenden sich entschieden gegen die Zulassung von nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

„Menschen mit Behinderung sind Mitglieder unserer Gesellschaft. Wenn wir akzeptieren, dass Tests als selbstverständliche Kassenleistung bezahlt werden, die die Gefahr in sich bergen, Embryos mit Auffälligkeiten zu selektieren, verändert dies den Blick auf ein Leben mit Behinderung. Das gilt es zu verhindern. Jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert“, betont Caritas-Präsident Peter Neher. Wichtig sei, Frauen und Familien in der Gestaltung ihres Lebens mit Kindern mit einer Behinderung besser zu beraten und konkret zu unterstützen. Dies müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Dafür setzten sich die Dienste und Einrichtungen der Caritas in ihrer praktischen Arbeit ein. Eine Zulassung widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt. Einem flächendeckenden Screening als Kassenleistung treten die Verbände daher mit Nachdruck entgegen. „Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UNBehindertenrechtskonvention in Deutschland sollte es die staatliche Aufgabe sein, für die Wertschätzung von Menschen mit Behinderung und ihren Beitrag zur Gesellschaft einzutreten. Durch die Zulassung des Pränataltests als Kassenleistung werden sie jedoch weiter diskriminiert“, kritisiert Johannes Magin, Vorsitzender des CBP.
Die Bundesvorsitzende des SkF, Anke Klaus, ergänzt: „Die sich weiterentwickelnden medizinischen Untersuchungen an Embryonen bieten viele Chancen. Gleichzeitig stellen sie für werdende Eltern einen Druck dar, alle Tests durchzuführen und schnelle Entscheidungen für oder gegen das Kind zu treffen. Viel zu oft fehlt in diesen Situationen eine gute und umfassende psychosoziale Beratung und Begleitung. Diese muss, wie im Gendiagnostikgesetz festgelegt, besser umgesetzt werden.“
In einer frühen Phase der Schwangerschaft können nichtinvasive Pränataltests genetische Auffälligkeiten beim Embryo, wie Trisomie 21, erkennen. Hinweise auf Trisomie 21 mit pränatal-diagnostischen Methoden führen in vielen Fällen zum Abbruch von Schwangerschaften.