Kassenleistung für Pränatalen Bluttest verhindern

Wenn vorgeburtliche Pränataltests künftig von den Krankenkassen bezahlt würden, verändere dies das gesellschaftliche Bewusstsein erheblich. Behinderung würde zum Betriebsunfall des Lebens erklärt.

Der Deutsche Caritasverband (DCV), der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) wenden sich entschieden gegen die Zulassung von nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, sich gegen die Zulassung
einzusetzen.

In einer frühen Phase der Schwangerschaft können nichtinvasive Pränataltests genetische Auffälligkeiten beim Embryo, wie Trisomie 21, erkennen. Hinweise auf Trisomie 21 mit pränataldiagnostischen Methoden führen in vielen Fällen zum Abbruch von Schwangerschaften.

Eine Zulassung verbiete sich auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderung schützt. „Embryos werden durch den Test danach eingeteilt, ob ihr Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist. Das gilt es zu verhindern. Jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert“, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher. Es müsse eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, Frauen und Familien in der Gestaltung ihres Lebens mit Kindern mit einer Behinderung besser zu beraten und konkret zu unterstützen. Dafür setzten sich die Dienste und Einichtungen der Caritas in ihrer praktischen Arbeit ein.
Einem flächendeckenden Screening als Kassenleistung treten die Verbände mit Nachdruck entgegen. „Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dürfen nicht in einem gesellschaftlichen Klima leben, in dem sie sich für ihr Recht auf Leben und ihr Dasein rechtfertigen müssen“, erläutert Johannes Magin, Vorsitzender des CBP.
Die Bundesvorsitzende des SkF, Anke Klaus, ergänzt: „Die heute angekündigte Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf die Schwangerschaftsvorsorge haben. Der Druck auf werdende Eltern wird noch weiter ansteigen, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern. Unabhängig von der Kassenzulassung muss die Anforderung des Gendiagnostikgesetzes, psychosoziale Beratung vor und nach jeder genetischen Untersuchung anzubieten, besser umgesetzt werden, um Eltern umfassend bei dieser schwerwiegenden Entscheidung zu unterstützen.“