Verantwortung übernehmen in Kirche und Gesellschaft:

Die ako ruft die Mitglieder der katholischen Verbände auf, für die Kirchengemeinderatswahlen im März 2020 zu kandieren

Die eigenen Begabungen einbringen, etwas voranbringen, zusammen mit anderen die Herausforderungen der Gegenwart meistern, die Weichen für das zukünftige Leben in der Kirchengemeinde stellen, an der Umsetzung der Frohen Botschaft mitwirken – die Mitarbeit im Kirchengemeinderat hat viele Facetten und bietet viele Möglichkeiten der Mitgestaltung des kirchengemeindlichen wie kommunalen Lebens.

Verbandsmitglieder sind mit der Arbeit in Gruppen und Gremien vertraut.
Sie identifizieren sich mit den großen karitativen, sozialen und gesellschaftspolitischen Zielen ihrer Verbände.
Sie kennen und schätzen eine gute und kooperative Zusammenarbeit mit der gewählten geistlichen Leitung im Verband.
Sie sehen Kirche als buntes und vielfältiges Gebilde mit vielen Gelegenheiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit nach innen wie nach außen.
Das alles prädestiniert Verbandsmitglieder für eine Kandidatur für den KGR ihrer Gemeinde!
Bitte prüfen Sie, ob und wie Sie sich einbringen können!

Auch für die Verbandsarbeit vor Ort ist es gut, dass Mitglieder der Verbände in den Kirchengemeinderäten präsent sind und die Stärken, aber auch Bedarfe der verbandlichen Gruppierungen in das Gemeindeleitungsgremium einbringen!

Wichtige Neuerungen der im März 2019 veröffentlichten und in vielen Bereichen überarbeiteten Kirchengemeindeordnung (KGO) stärken die gewählten Mitglieder der Kirchengemeinderäte: So wird die Kirchengemeinde künftig vom Pfarrer und dem Kirchengemeinderat „zusammen“ geleitet (§18 und §19) und auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Kirchengemeinde wird durch die „beiden Vorsitzenden gemeinsam wahrgenommen“ (§17). Der Pfarrer hat in Zukunft „alle wesentlichen Fragen und Angelegenheiten dem Kirchengemeinderat zur Beratung vorzulegen.“ Die Leitung der Kirchengemeinde geschieht kooperativ und partizipativ“ (§19,1).

An vielen weiteren Stellen der neuen KGO werden die Rolle und die Rechte des/der gewählten (früher Zweiten) Vorsitzenden und des Kirchengemeinderats insgesamt betont (vgl. §19, §20).

Besondere Aufmerksamkeit erfährt nach der neuen KGO auch die Jugend in der Gemeinde: unter den KGR-Mitgliedern sollen in Zukunft mindestens zwei Jugendliche oder junge Erwachsene sein, am besten als gewählte, ansonsten als beratende Mitglieder (§21). Der Kirchengemeinderat soll sich darüber hinaus mindestens einmal im Jahr mit den Verantwortlichen und Vertreter/inne/n der Jugendarbeit in der Kirchengemeinde treffen, „um Fragen der Jugendarbeit und der Kirchengemeinde zu besprechen“ (§38).

Eine Fülle an positiven Signalen, die Ehrenamtliche nutzen können und sollten!

Deshalb appelliert die Arbeitsgemeinschaft katholischer Organisationen und Verbände:

Bringen Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrung ein. Übernehmen Sie Verantwortung.
Lassen Sie sich als Kandidatin oder Kandidat für den KGR Ihrer Gemeinde aufstellen.

Arbeitsgemeinschaft katholischer Organisationen und Verbände (ako)
Eine Initiative des ako-Ausschuss Kirchenpolitik

Aufruf zum Download